Fördermittel-Glossar

Die wichtigsten Begriffe rund um Fördermittel und Fördermittelbeantragung.

In unserem Glossar finden Sie alle wichtigen Begrifflichkeiten zum Thema Fördermittel. Von A wie Antragsstellung bis Z wie Zweckbindung, werden alle relevanten Begriffe kurz und stichpunktartig erklärt.

A

Antragsberechtigung: Kriterien, die erfüllt sein müssen, um Fördermittel beantragen zu dürfen.

Antragsfrist: Zeitraum, in dem Förderanträge eingereicht werden müssen.

Antragsstellung: Prozess der Antragseinreichung inklusive Dokumentation.

Antragsskizze: Kurze Vorabfassung zur Prüfung der Förderfähigkeit.

Auszahlungsvoraussetzung: Bedingungen, die vor Auszahlung erfüllt sein müssen.

Anschubfinanzierung: Förderung zur Unterstützung beim Start eines Projekts.

Anreizfinanzierung: Förderung, um Investitionen und Innovationen anzustoßen.

B

Bewilligungsbescheid: Offizielle Mitteilung über die Gewährung von Fördermitteln.

Begünstigter: Empfänger der Fördermittel.

Beihilfe: Finanzielle Unterstützung, meist staatlich, mit festgelegten Bedingungen.

C

Co-Finanzierung: Gemeinsame Finanzierung eines Projektes durch mehrere Parteien.

D

Darlehen: Fördermittel, die zurückgezahlt werden müssen, meist zu günstigen Konditionen.

De-minimis-Regel: EU-Regelung, nach der geringfügige Beihilfen nicht meldepflichtig sind.

E

Eigenanteil: Anteil, den der Fördermittelempfänger selbst tragen muss.

Evaluierung: Bewertung der Effizienz und Zielerreichung eines Förderprojekts.

F

Förderfähig: Projekte oder Ausgaben, die von Förderprogrammen unterstützt werden können.

Förderrichtlinie: Regeln und Vorgaben für ein Förderprogramm.

Fördersatz: Prozentsatz der förderfähigen Ausgaben, der übernommen wird.

Fördertopf: Gesamtsumme der verfügbaren Fördermittel.

G

Gemeinschaftsprojekt: Projekt, das von mehreren Partnern gemeinschaftlich durchgeführt wird.

Genehmigungsverfahren: Prozess der behördlichen Prüfung und Genehmigung eines Förderantrags.

H

Haushaltsmittel: Öffentliche Gelder, die zur Finanzierung von Förderprogrammen bereitgestellt werden.

I

Innovationsförderung: Förderung von Projekten, die innovative Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen entwickeln.

Investitionszuschuss: Finanzielle Förderung, die nicht zurückgezahlt werden muss.

K

Kofinanzierung: Siehe Co-Finanzierung.

KMU-Förderung: Fördermittel speziell für kleine und mittlere Unternehmen.

L

Liquiditätshilfe: Fördermittel, die zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit eines Unternehmens dienen.

M

Matching Funds: Fördermittel, deren Auszahlung von der Erbringung eigener Mittel abhängig ist.

N

Nachhaltigkeitsnachweis: Dokumentation, dass ein Projekt langfristig tragfähig und nachhaltig ist.

O

Operationalisierung: Umsetzung eines Projekts in konkrete Maßnahmen und Schritte.

P

Projektträger: Organisation, die ein Förderprogramm verwaltet und betreut.

Projektlaufzeit: Zeitraum, in dem das geförderte Projekt durchgeführt wird.

Q

Qualifizierungsmittel: Fördermittel für Maßnahmen zur Weiterbildung und Qualifikation.

R

Rückzahlungsmodalitäten: Bedingungen und Konditionen zur Rückzahlung von Fördermitteln.

Revisionssicherheit: Sicherstellung, dass die Verwendung der Fördermittel ordnungsgemäß dokumentiert und nachprüfbar ist.

S

Sachbericht: Bericht über den Verlauf und die Ergebnisse eines geförderten Projekts.

Subvention: Direkte finanzielle Unterstützung, die nicht zurückgezahlt werden muss.

Sonderprogramm: Zeitlich begrenztes, spezifisches Förderprogramm.

T

Teilförderung: Fördermittel decken nur einen Teil der Gesamtausgaben ab.

U

Umwidmung: Genehmigte Änderung des Förderzwecks oder der Mittelverwendung.

V

Verwendungsnachweis: Nachweis, dass Fördermittel zweckmäßig und korrekt eingesetzt wurden.

Vorhabenbeschreibung: Detaillierte Darstellung des zu fördernden Projekts.

W

Wirtschaftlichkeitsprüfung: Prüfung, ob ein Projekt ökonomisch sinnvoll und effizient ist.

Widerrufsvorbehalt: Möglichkeit, bereits bewilligte Mittel bei Nichtbeachtung der Vorgaben zurückzufordern.

Z

Zuwendungsempfänger: Person oder Organisation, die Fördermittel erhält.

Zweckbindung: Verpflichtung, Fördermittel nur für den genehmigten Zweck einzusetzen.