Wer sich mit Fördermitteln beschäftigt, stößt früher oder später auf die De-minimis-Regel. Sie ist ein wichtiger Baustein des EU-Beihilferechts und ermöglicht es, kleinere Förderbeträge unkomplizierter zu vergeben.
Was ist die De-minimis-Regel?
Die De-minimis-Regel besagt, dass geringfügige staatliche Beihilfen bis zu einer bestimmten Höchstgrenze nicht als meldepflichtige Beihilfen gelten. Innerhalb eines festgelegten Zeitraums, aktuell drei Steuerjahre, dürfen Unternehmen solche Beihilfen erhalten, ohne dass sie als wettbewerbsverzerrend eingestuft werden. Damit können Förderstellen Mittel schneller und mit weniger bürokratischem Aufwand vergeben.
Warum gibt es die De-minimis-Regel?
Die Europäische Union möchte sicherstellen, dass staatliche Unterstützung nicht zu Wettbewerbsverzerrungen führt. Gleichzeitig sollen kleinere Projekte, KMU und lokale Initiativen nicht durch hohe Hürden ausgebremst werden. Die De-minimis-Regel schafft hier eine sinnvolle Balance: Sie erlaubt unkomplizierte Förderung, solange der finanzielle Rahmen klein bleibt.
Wie hoch ist die De-minimis-Grenze?
Die Summe der De-minimis-Beihilfen, die einem Unternehmen gewährt werden, darf in einem Zeitraum von 3 Jahren 300.000 € nicht übersteigen.
Die De-minimis-Verordnung gilt grundsätzlich für Beihilfen an Unternehmen aller Wirtschaftsbereiche. Es bestehen jedoch Ausnahmen für Unternehmen aus den Bereichen
- Fischerei und Aquakultur,
- landwirtschaftliche Primärproduktion,
- Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse,
- bestimmte exportbezogene Tätigkeiten sowie
- für den Erwerb von Fahrzeugen für den Straßengüterverkehr.
Diese Grenze kann sich durch neue EU-Verordnungen ändern, daher lohnt es sich, aktuelle Angaben zu prüfen.
Praxisbeispiel: De-minimis in Aktion
Ein kleines Handwerksunternehmen möchte Energieeffizienzmaßnahmen umsetzen und erhält dafür einen Zuschuss von 15.000 Euro. Das Unternehmen hat in den letzten zwei Jahren bereits 30.000 Euro De-minimis-Beihilfen erhalten. Da die Gesamtsumme weiterhin unter 300.000 Euro liegt, kann der neue Zuschuss problemlos gewährt werden.
Tipps für Unternehmen
- Alle Beihilfen dokumentieren: Führen Sie eine Übersicht über alle seit drei Jahren erhaltenen Förderungen.
- Nachweise aufbewahren: Förderstellen können einen De-minimis-Nachweis verlangen.
- Grenzwerte prüfen: Falls mehrere Förderanträge geplant sind, sollten Sie Ihre Spielräume im Blick behalten.
- Förderstellen informieren: Geben Sie im Antrag stets an, welche De-minimis-Beihilfen Sie bereits erhalten haben.
Fazit
Die De-minimis-Regel eröffnet Unternehmen und Organisationen wertvolle Fördermöglichkeiten, ohne große bürokratische Hürden. Wer seine Beihilfen gut dokumentiert und die Grenzen kennt, kann dieses Instrument optimal nutzen und finanzielle Spielräume für wichtige Projekte schaffen.
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