Allgemeine Vertragsbedingungen der DSK Digital GmbH (DSK) für eine Fördermittelanalyse mittels FördermittelNAVI (AVB-F)

1. Vertragsgrundlagen

1.1          Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen und Angebote der DSK Digital GmbH (nachfolgend DSK genannt).

Es gelten in der nachstehenden Reihenfolge:

– das vom Auftraggebenden / Kunden (nachfolgend „Kunde“ genannt) angenommene Angebot der DSK bzw. der Nutzungsvertrag,

– die Allgemeinen Vertragsbedingungen der DSK für eine Fördermittelanalyse mittels FördermittelNAVI (AVB-F).

1.2          Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch nicht Vertragsbestandteil.

1.3          Die DSK ist berechtigt, diese AVB-F zu ändern, indem sie den Kunden im Einzelnen schriftlich darüber informiert. Die Änderungen treten einen Monat nach Mitteilung in Kraft. Erfolgen die Änderungen zu Ungunsten des Kunden, kann dieser den Vertrag binnen eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen. Kündigt der Kunde nicht, wird die Änderung mit Ablauf der Monatsfrist wirksam.

1.4          Der Kunde verpflichtet sich, mit Mitarbeitenden der DSK nicht in ein Vertragsverhältnis zu treten. Zuwiderhandlungen führen zu einem Schadensersatzanspruch der DSK in Höhe von 50.000, — Euro.

1.5          Angebote der DSK sind – insbesondere hinsichtlich der Preise, Menge, Lieferfrist, Liefermöglichkeit und Nebenleistungen – freibleibend und unverbindlich.

1.6          Technische Daten, Spezifikationen, Produkt- und/oder Softwarebeschreibungen, Qualitätsbeschreibungen oder sonstige Leistungsbeschreibungen stellen keine Zusicherungen oder Beschaffenheitsgarantien dar. Die ausdrückliche Zusicherung von Eigenschaften bedarf der schriftlichen Bestätigung durch die DSK.

1.7          DSK behält sich die Berücksichtigung zwingender, durch rechtliche oder technische Normen bedingter Abweichungen von den Angebotsunterlagen bzw. von der Auftragsbestätigung sowie dem Nutzungsvertrag vor.

1.8          Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen und / oder Ergänzungen sowie Änderungen und Ergänzungen abgeschlossener Verträge und der auf diese anwendbaren Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

Allgemeines zu FördermittelNAVI

2.1          Die DSK bietet mittels FördermittelNAVI eine Fördermittelrecherche und Fördermittelanalyse an. Hierbei handelt es sich um eine Software, die es Kunden der DSK ermöglicht, aus Förderprogrammen von EU/Bund/Ländern/Stiftungen Fördermöglichkeiten zu recherchieren und zu analysieren.

2.2          Die Software wird als Web-Variante angeboten. Die DSK wird dem Kunden rechtzeitig zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns die Login-Daten für die Nutzung der Web-Variante übermitteln.

Allgemeine Dienstleistung DSK

3.1          Gegenstand der Dienstleistung der DSK ist die Bereitstellung von FördermittelNAVI und die Einräumung der für die Nutzung im vertragsgegenständlichen Umfang erforderlichen Nutzungsrechte an der Software durch die DSK gegenüber dem Kunden gegen Zahlung der vereinbarten Vergütung. Dies beinhaltet den technischen Aufbau der Webseite und die – soweit erforderlich – laufende Aktualisierung von FördermittelNAVI, den Betrieb und die Wartung der Software.

3.2          Nicht Gegenstand der Dienstleistung ist ein bestimmter Erfolg, also insbesondere nicht die Gewährung von Fördermitteln.

Bereitstellung von FördermittelNAVI

4.1          Die DSK stellt dem Kunden FördermittelNAVI ab dem im Angebot bzw. dem Nutzungsvertrag genannten Zeitpunkt auf einer zentralen Datenverarbeitungsanlage oder mehreren Datenverarbeitungsanlagen (nachfolgend zusammenfassend „Server“) in der jeweils aktuellen Version zur Nutzung bereit.

4.2          Sofern mit der Bereitstellung einer aktualisierten oder geänderten Version von FördermittelNAVI eine dauerhafte Einschränkung der Funktionalitäten von FördermittelNAVI oder Beschränkungen in der Verwendbarkeit bisher erzeugter Daten einhergehen, wird die DSK dies dem Kunden spätestens vier Wochen vor Wirksamwerden einer solchen Änderung in Schriftform ankündigen. Widerspricht der Kunde einer Änderung nicht in Schriftform innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung, wird die Änderung vorgenommen und FördermittelNAVI in der geänderten Fassung Vertragsbestandteil. Die DSK wird den Kunden bei jeder Ankündigung entsprechender Änderungen auf die vorgenannte Frist und die Folgen des Verstreichens bei Nichtwahrnehmung der Widerspruchsmöglichkeit aufmerksam machen.

4.3          Für den ordnungsgemäßen Einsatz von FördermittelNAVI muss der Kunde einen aktuellen Webbrowser nutzen. Für die Beschaffenheit der erforderlichen Hard- und Software auf Kundenseite und für die erforderliche Telekommunikationsverbindung zwischen dem Kunden und der DSK sowie die allgemeinen Übertragungswege des Internets ist die DSK nicht verantwortlich.

Technische Verfügbarkeit

5.1          Die DSK schuldet eine Mindestverfügbarkeit des Servers von 98 Prozent im Mittel eines 12-Monats-Zeitraums. Hiervon ausgenommen sind Ausfallzeiten durch Wartung oder Software-Updates sowie Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von der DSK liegen (z.B. höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) über das Internet nicht zu erreichen ist.

5.2          Sofern der Kunde Kenntnis von Störungen bei der Nutzung des Servers erlangt, hat er diese der DSK unverzüglich mitzuteilen.

Nutzungsrechte

6.1          DSK räumt dem Kunden an FördermittelNAVI, an gelieferten Dokumentationen und sonstigen urheberrechtlich geschützten Leistungen ab vollständiger Bezahlung der hierfür zu entrichtenden Vergütung das einfache, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare sowie auf die Laufzeit des konkreten Vertrages beschränkte Nutzungsrecht ein. Der Kunde darf FördermittelNAVI nur für eigene Zwecke in dem vertraglich vereinbarten Umfang nutzen. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, FördermittelNAVI über die Laufzeit der Vertragslaufzeit hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen bzw. Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere ist die Vervielfältigung, Veräußerung oder entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung von FördermittelNAVI an Dritte, die Erteilung von Unterlizenzen, die Untervermietung sowie die Nutzung der Software im Rahmen eines Application Service Providing für Dritte (ASP) bzw. die Bereitstellung von FördermittelNAVI als Dienstleistung für Dritte nicht gestattet. Der Kunde ist auch nicht berechtigt, in den Programmcode einzugreifen oder FördermittelNAVI mit anderer Software zu verbinden. Dritte sind auch verbundene Unternehmen des Kunden.

6.2          Ein Nutzungsrecht besteht immer nur an der aktuellen Version der Software, die dem Kunden im Rahmen der laufenden Aktualisierung der Software zur Verfügung gestellt wird. Der Kunde ist insoweit verpflichtet, jeweils nur die aktuelle Version der Software zu nutzen. Soweit DSK während der Vertragslaufzeit geänderte Versionen von FördermittelNAVI zur Verfügung stellt, gilt die vorstehende Rechteeinräumung entsprechend für die geänderte Version.

6.3          Schutzrechts- und Copyrightvermerke an und in der Software dürfen nicht beseitigt werden, bei Kopien sind diese zu erhalten. Dokumentationen und sonstige Materialen dürfen nicht vervielfältigt werden.

Mitwirkungspflichten des Kunden

7.1          Der Kunde wird dafür Sorge tragen, dass er – soweit dies vorgesehen ist – bei Übermittlung von eigenen Inhalten auf den Server von DSK sämtliche dem etwa entgegenstehende Rechte Dritter beachtet. Der Kunde ist verpflichtet, nur solche Inhalte zu verwenden, an denen er alle insoweit jeweils erforderlichen Rechte innehat. Im Falle einer vom Kunden zu vertretenden Inanspruchnahme von DSK durch Dritte wegen vom Kunden zu verantwortender Inhalte wird der Kunde die DSK insoweit von allen Forderungen freistellen. Dies umfasst auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.

7.2          Der Kunde wird vor Versendung von Daten oder Informationen an die DSK diese auf Viren prüfen und dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einsetzen.

7.3          Der Kunde wird der DSK Mängel an Vertragsleistungen unverzüglich nach Kenntniserlangung anzeigen. Soweit die DSK wegen trotz Kenntnis des Kunden unterlassener oder verspäteter Anzeige nicht oder nicht rechtzeitig Abhilfe schaffen kann, sind Ansprüche des Kunden gegen die DSK ausgeschlossen.

7.4          Verletzt der Kunde eine Mitwirkungspflicht gem. den vorstehenden Absätzen 7.1 und 7.2, kann DSK nach vorheriger Benachrichtigung des Kunden mindestens in Textform den Zugriff des Kunden auf FördermittelNAVI sperren, wenn die Verletzung hierdurch abgestellt werden kann. Verletzt der Kunde trotz entsprechender Abmahnung der DSK weiterhin oder wiederholt die entsprechenden Regelungen und hat er dies zu vertreten, so ist die DSK berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich zu kündigen. Weitergehende Rechte der DSK bleiben unberührt.

7.5          Der Kunde wird die DSK bei der Erfüllung der übertragenen Aufgaben unterstützen und ihr alle Informationen/Unterlagen, die für die Fördermittelrecherche und Fördermittelanalyse von Bedeutung sind, unverzüglich übermitteln. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm gestellten Informationen/Unterlagen.

Vergütung

8.1          Die Vergütung für die Einrichtung und Nutzung von FördermittelNAVI richtet sich nach dem vom Kunden angenommenen Angebot der DSK bzw. dem Nutzungsvertrag.

8.2          Die angebotenen Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

8.3          Zahlungen sind sofort bei Rechnungstellung ohne jeden Abzug zu leisten, spätestens jedoch innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsstellung. Der Zinssatz für Fälligkeits-, Nutzungs-, Stundungs- und/oder Verzugszinsen beträgt 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB). Die Geltendmachung darüberhinausgehender Schadensersatzansprüche ist nicht ausgeschlossen.

8.4          Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen bzw. diese mit Forderungen der DSK verrechnen. Zurückbehaltungsrechte darf der Kunde nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

Datensicherheit, Datenschutz

9.1          Die DSK ist berechtigt, für alle Arbeiten, die im Zusammenhang mit diesem Dienstvertrag anfallen, elektronische Datenverarbeitung einzusetzen.

9.2          Die DSK ist befugt, die im Rahmen dieses Vertrages von ihr erstellten und die vom Kunden erhaltenen Schriftstücke grundsätzlich ausschließlich in elektronischer Form aufzubewahren.

9.3          DSK und Kunde werden die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen (insbesondere die Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes und des jeweiligen Landesdatenschutzgesetzes) beachten und ihrer Verpflichtung zum Hinweis ihrer im Zusammenhang mit dem Vertrag und dessen Durchführung eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis nachkommen.

9.4          Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insbesondere datenschutzrechtlichen, Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Falle eines von ihm zu vertretenden Datenrechtsverstoßes die DSK von Ansprüchen Dritter frei. Dies umfasst auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.

9.5          DSK trifft technische und organisatorische Sicherheitsvorkehrungen und Maßnahmen, um die in ihrem Zugriff liegenden Systeme sowie die den Kunden betreffenden, auf dem Server gespeicherten Daten gegen unbefugte Zugriffe zu schützen.

9.6          Soweit die DSK bei der Durchführung dieses Vertrages personenbezogene Daten verarbeitet, wird sie im Auftrag des Kunden im Sinne des Art. 28 DSGVO tätig. DSK wird die personenbezogenen Daten daher nur im Rahmen dieses Vertrages oder anderer schriftlicher Weisung des Kunden und gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen nutzen. Die Pflichtinformationen nach Art. 13, 14, 21 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind diesen AVB-F als Vertragsbestandteil beigefügt.

9.7          Die DSK ermöglicht dem Kunden mit der Funktion „Angemeldet bleiben“ die Nutzung des FördermittelNAVI, ohne sich jedes Mal neu einloggen zu müssen. Die Verwendung dieses Session-Cookies ist optional. Mit der Auswahl in der Checkbox stimmt der Kunde der Verwendung zu.

Geheimhaltung

10.1        Der Kunde ist nicht berechtigt, mit DSK geschlossene Verträge als Ganzes oder einzelne Rechte oder Pflichten hieraus abzutreten oder sonst Rechte und Pflichten aus mit der DSK geschlossenen Verträgen ohne schriftliche Zustimmung der DSK ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Dies gilt auch für Gewährleistungsansprüche.

10.2        Soweit im Rahmen der Durchführung dieses Vertrages eine Vertragspartei Kenntnis von/über vertrauliche(n) Informationen (insbesondere technische Informationen sowie geschäftliche und betriebliche Angelegenheiten) der anderen Vertragspartei bzw. der jeweils eingeschalteten Erfüllungsgehilfen erlangt, ist sie verpflichtet, diese vertraulich zu behandeln.

10.3        Angebote von DSK, Nutzungsverträge, Kostenvoranschläge, Konzepte sowie Leistungsbeschreibungen und vergleichbare Unterlagen sind vertrauliche Informationen. Diese oder deren Inhalt dürfen an Dritte nur nach vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung von DSK weitergegeben werden.

10.4        Die Geheimhaltungspflicht nach dieser Ziffer 10 bleibt auch nach Beendigung bzw. Erfüllung des Vertrages für drei weitere Jahre bestehen. Schutzrechte (z. B. Urheberrechte usw.) bleiben unberührt.

Haftung und Verjährung

11.1        Die DSK unterhält eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Die Versicherungssumme für Vermögensschäden je Versicherungsfall beträgt 1,5 Mio. Euro. Die Jahreshöchstleistung beträgt 3 Mio. Euro.

11.2        DSK haftet auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit ihrer Organe oder Erfüllungsgehilfen. Der Haftungsausschluss für leichte Fahrlässigkeit gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, hier der Höhe nach jedoch begrenzt auf den typischen vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind abstrakt solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung ein Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.

11.2        Bei der Zurverfügungstellung des Speicherplatzes auf den Servern schließt DSK jegliche verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel der Server aus. Spätere Einwendungen wegen offener oder verdeckter Mängel sind damit ausgeschlossen. DSK haftet nicht für die Funktionsfähigkeit der Telefonleitungen zu den Servern, für Stromausfälle und für Serverausfälle, die nicht im Einflussbereich der DSK liegen.

11.3        Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden gegen die DSK beträgt abweichend von der gesetzlichen Regelung 1 Jahr nach Vertragsende. Für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten von DSK und bei Verletzung des Lebens, der Körpers oder der Gesundheit gelten die jeweiligen gesetzlichen Verjährungsfristen.

Vertragslaufzeit, Beendigung

12.1        Die Laufzeit des Vertrages sowie die Kündigungsfristen bestimmen sich – sofern nachfolgend nicht anderes vereinbart – nach den Angaben des jeweiligen Angebots der DSK bzw. dem Nutzungsvertrag sowie nach den gesetzlichen Regelungen über den Dienstvertrag.

12.2        Eine ordentliche Kündigung gemäß §§ 620, 621 BGB ist ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

12.3        Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

12.4 Kündigt der Kunde aus einem Grund, den die DSK zu vertreten hat, so sind die bis dahin erbrachten Leistungen gemäß dem angenommenen Angebot bzw. dem Nutzungsvertrag zu vergüten. Weitere Vergütungsansprüche stehen der DSK nicht zu.

Schlussbestimmungen

13.1        DSK ist berechtigt, unter Wahrung der berechtigten Interessen des Kunden die Zusammenarbeit mit dem Kunden zu veröffentlichen und den Vertragsgegenstand als Referenz zu verwenden.

13.2        Der Kunde räumt der DSK das einfache, räumlich unbeschränkte, nicht übertragbare Recht ein, die Logos des Kunden zu nutzen, um damit als Referenz in On- und Offlinemedien präsent zu sein.

13.3        Maßgebend sind alleine das jeweilige Angebot der DSK bzw. der jeweilige Nutzungsvertrag sowie diese AVB-F (vgl. auch Ziff. 1). Änderungen und Ergänzungen dieser AVB-F bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.

13.4        Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss internationalprivatrechtlicher Kollisionsnormen.

13.5        Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus oder im Zusammenhang mit diesen AVB-F etwa entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist Wiesbaden, sofern der Kunde im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen Kaufmann ist oder seinen Sitz im Ausland hat.

13.6        Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der getroffenen Vereinbarungen im Übrigen nicht. DSK und Kunde werden in einem solchen Falle die ganz oder teilweise ungültige und/oder nichtige und/oder undurchführbare Bestimmung durch eine Vereinbarung ersetzen, die dem angestrebten rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung soweit wie möglich nahekommt.